Innovative Forschung
Für die Medizin und Technologien von morgen.

Seit 2015 ist die Universität zu Lübeck Stiftungsuniversität und knüpft damit an die über Jahrhunderte gewachsene Stiftungskultur der Hansestadt Lübeck an. Wissenschaft prägt heute alle Bereiche des gesellschaftlichen und privaten Lebens – daraus erwächst eine große Verantwortung, der wir uns stellen.
Mit Ihrer Förderung investieren Sie in innovative Forschung und Lehre in Medizin, Naturwissenschaften, Informatik und Technik, in junge, talentierte Menschen und in einen innovativen Campus. Jeder Beitrag – ob Spende, Zustiftung oder Vermächtnis – schafft bleibende Werte und eröffnet Zukunftsperspektiven.

Als Stiftungsuniversität verdanken wir unsere Eigenständigkeit Menschen, die an uns glauben. Jede Förderung ist eine Investition in exzellente Forschung, in gute Lehre – und in junge Menschen, die unsere Zukunft gestalten werden.
Prof. Dr. med. Helge Braun · Präsident der Universität zu Lübeck
Ihre Spende wird zeitnah verwendet und hilft, konkrete und dringende Vorhaben zu finanzieren: Forschungs- und Lehrprojekte, Stipendien für besonders begabte oder sozial benachteiligte Studierende, Stiftungsprofessuren und extracurriculare Angebote. Jede Spende ist steuerlich absetzbar; auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie dauerhaft den Kapitalstock der Stiftungsuniversität. Die Erträge sichern langfristig und verlässlich die Entwicklung der Universität – über Generationen hinweg.
Wissenschaft zum Anfassen: Mit Ihrer Unterstützung bringen diese Formate Forschung in die Gesellschaft – helfen Sie mit, sie fortzuführen und auszubauen.
Damit Forschung auch künftig zu Schulen und auf öffentliche Plätze kommt – jede Tour wird durch Förderung möglich.
Helfen Sie mit, Künstliche Intelligenz für noch mehr Menschen erlebbar zu machen.
Unterstützen Sie die Bühne für junge Forschende – pointiert, unterhaltsam, öffentlich.
Jedes Engagement ist anders – wir beraten Sie persönlich, welcher Weg zu Ihnen passt.
Ob 20 Euro oder ein Vermächtnis – Ihr persönliches Engagement bewegt unsere Universität.
Investieren Sie in den Wissenschaftsstandort Lübeck – und in die Talente von morgen.
Gemeinsam mehr bewirken: Wir sind Partner für langfristige Förderungen.
Ulf Hansen · +49 451 3101 1180
Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Universität zu Lübeck wirkt Ihr Engagement über das eigene Leben hinaus. Wir beraten Sie persönlich, diskret und unverbindlich.
Mehr erfahrenJede Spende, egal in welcher Höhe, macht wichtige Projekte erst möglich. Spenden sind steuerlich absetzbar – auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu.

Unter dem Dach der Universität engagieren sich Stiftungen für Wissenschaft und Gesellschaft – wie die Medienstiftung zu Lübeck.
Stiftungen entdecken
Referatsleitung Strategische Partnerschaften und Fundraising

Präsident der Universität zu Lübeck
Sie haben in Lübeck studiert? Bleiben Sie Teil unserer Gemeinschaft – bei den Alumni, Freunden und Förderern der Universität zu Lübeck.
Zum Alumni-Bereich →Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Spenden und Stiften.
Kleinspenden: Kleinere Beträge sind ohne Mindestsumme jederzeit willkommen. Bis zu einer gesetzlichen Grenze (aktuell 300 Euro) reicht der Kontoauszug als vereinfachter Nachweis für das Finanzamt.
Großspenden & Stiftungen: Für Namensrechte an Gebäuden, die Finanzierung von Stiftungsprofessuren oder eigene Stiftungsgründungen sind feste Budgets notwendig, die individuell verhandelt werden.
Spende: Gelder müssen von der Universität zeitnah für den festgelegten Zweck ausgegeben werden. Eine Spende ist ideal für die sofortige Anschubfinanzierung eines konkreten Projekts.
Zustiftung: Das Geld fließt direkt in das langfristige Kernvermögen/Endowment. Nur die erwirtschafteten Zinsen und Erträge werden für Förderzwecke ausgeschüttet. Das eingezahlte Kapital bleibt dauerhaft unangetastet erhalten.
Stiftungsgründung: Ab größeren Summen können Spender eine eigene Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Universität errichten.
Die Universität zu Lübeck unterliegt als Stiftung des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Besteuerung. Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer („Freistellungsbescheid") ist mangels Steuerpflicht nicht erforderlich bzw. nicht vorgesehen.
Die Universität zu Lübeck ist für hoheitliche Aufgaben, zu denen insbesondere die Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zählen, kein Subjekt im Sinne des Körperschaftsteuergesetztes. Mit Ausnahme der Leistungen in den Betrieben gewerblicher Art erbringt die Universität zu Lübeck ausschließlich gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne von § 52 Abs. 2 AO.
Gemäß § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG gelten Spenden und Zuwendungen an die Universität zu Lübeck gleichermaßen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke wie entsprechende Zuwendungen an eine steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft (bspw. eingetragener Verein).