Lichtdurchflutete Brücke auf dem Campus der Universität zu Lübeck mit Wandgrafik „forschen – erkennen – fördern“

Fördern und Stiften

Seit 2015 ist die Universität zu Lübeck Stiftungsuniversität und knüpft damit an die über Jahrhunderte gewachsene Stiftungskultur der Hansestadt Lübeck an. Wissenschaft prägt heute alle Bereiche des gesellschaftlichen und privaten Lebens – daraus erwächst eine große Verantwortung, der wir uns stellen.

Mit Ihrer Förderung investieren Sie in innovative Forschung und Lehre in Medizin, Naturwissenschaften, Informatik und Technik, in junge, talentierte Menschen und in einen innovativen Campus. Jeder Beitrag – ob Spende, Zustiftung oder Vermächtnis – schafft bleibende Werte und eröffnet Zukunftsperspektiven.

Porträt von Prof. Dr. med. Helge Braun, Präsident der Universität zu Lübeck
Foto: Guido Kollmeier
Als Stiftungsuniversität verdanken wir unsere Eigenständigkeit Menschen, die an uns glauben. Jede Förderung ist eine Investition in exzellente Forschung, in gute Lehre – und in junge Menschen, die unsere Zukunft gestalten werden.

Prof. Dr. med. Helge Braun · Präsident der Universität zu Lübeck

Was Sie fördern können

Zwei Wege der Förderung: Spenden und Zustiften

Spenden

Ihre Spende wird zeitnah verwendet und hilft, konkrete und dringende Vorhaben zu finanzieren: Forschungs- und Lehrprojekte, Stipendien für besonders begabte oder sozial benachteiligte Studierende, Stiftungsprofessuren und extracurriculare Angebote. Jede Spende ist steuerlich absetzbar; auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.

Zustiften

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie dauerhaft den Kapitalstock der Stiftungsuniversität. Die Erträge sichern langfristig und verlässlich die Entwicklung der Universität – über Generationen hinweg.

Diese Projekte können Sie jetzt fördern

Wissenschaft zum Anfassen: Mit Ihrer Unterstützung bringen diese Formate Forschung in die Gesellschaft – helfen Sie mit, sie fortzuführen und auszubauen.

Ihr Weg zu uns

Jedes Engagement ist anders – wir beraten Sie persönlich, welcher Weg zu Ihnen passt.

Privatpersonen

Ob 20 Euro oder ein Vermächtnis – Ihr persönliches Engagement bewegt unsere Universität.

  • Projektspende für ein Herzensthema
  • Stipendien für talentierte Studierende
  • Die Universität im Testament bedenken

Unternehmen

Investieren Sie in den Wissenschaftsstandort Lübeck – und in die Talente von morgen.

  • Stiftungsprofessur oder Forschungsfeld fördern
  • Deutschlandstipendium: Kontakt zu Talenten
  • Engagement für den Standort Lübeck

Stiftungen

Gemeinsam mehr bewirken: Wir sind Partner für langfristige Förderungen.

  • Zustiftung in den Kapitalstock
  • Gezielte Projekt- und Nachwuchsförderung
  • Langfristige Förderpartnerschaften
Beratungsgespräch vereinbaren

Ulf Hansen · +49 451 3101 1180

Schreibtisch mit Füller und Dokument, sinnbildlich für ein Testament

Erben und Vererben – mit einem Testament Zukunft stiften

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Universität zu Lübeck wirkt Ihr Engagement über das eigene Leben hinaus. Wir beraten Sie persönlich, diskret und unverbindlich.

Mehr erfahren

Unser Spendenkonto

Empfänger
Stiftungsuniversität zu Lübeck
IBAN
DE52 2000 0000 0020 2015 35
BIC
MARKDEF1200
Institut
Landeskasse – BBK Hamburg
Verwendungszweck
Förderung Stiftungsuniversität zu Lübeck

Jede Spende, egal in welcher Höhe, macht wichtige Projekte erst möglich. Spenden sind steuerlich absetzbar – auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zu.

Unsere Stiftungen

Studierende in einer Lern- und Bibliothekslandschaft der Universität zu Lübeck

Unter dem Dach der Universität engagieren sich Stiftungen für Wissenschaft und Gesellschaft – wie die Medienstiftung zu Lübeck.

Stiftungen entdecken

Kontakt

Sie haben in Lübeck studiert? Bleiben Sie Teil unserer Gemeinschaft – bei den Alumni, Freunden und Förderern der Universität zu Lübeck.

Zum Alumni-Bereich →

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderung, Spenden und Stiften.

Die Stiftungsstruktur soll der Universität mehr Eigenständigkeit, Flexibilität und Eigenverantwortung ermöglichen. Außerdem sollen zusätzliche private Fördermittel für Forschung, Lehre und die Entwicklung der Universität eingeworben werden.
Sie ermöglichen zusätzliche Projekte, die über die reguläre staatliche Finanzierung hinausgehen. Dazu gehören Forschung, Stipendien, Ausstattung, Innovation und internationale Kooperationen.
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Alumni, Fördervereine und andere Organisationen können sich finanziell engagieren.
Unter anderem durch Spenden, Zustiftungen und Stiftungen. Diese Mittel können zusätzliche Vorhaben finanzieren und das Stiftungskapital stärken.

Kleinspenden: Kleinere Beträge sind ohne Mindestsumme jederzeit willkommen. Bis zu einer gesetzlichen Grenze (aktuell 300 Euro) reicht der Kontoauszug als vereinfachter Nachweis für das Finanzamt.

Großspenden & Stiftungen: Für Namensrechte an Gebäuden, die Finanzierung von Stiftungsprofessuren oder eigene Stiftungsgründungen sind feste Budgets notwendig, die individuell verhandelt werden.

Ja. Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen können sich als Fördernde engagieren. Die Universität wirbt ausdrücklich um private Fördermittel.
Alumni können durch Spenden, Stiftungen, Mentoring, Netzwerke oder die Förderung von Stipendien und Forschungsprojekten beitragen.
Sie ermöglichen zusätzliche Aktivitäten und Projekte, die über die staatliche Grundfinanzierung hinausgehen. Dadurch können Forschung, Lehre und das universitäre Umfeld weiterentwickelt werden.

Spende: Gelder müssen von der Universität zeitnah für den festgelegten Zweck ausgegeben werden. Eine Spende ist ideal für die sofortige Anschubfinanzierung eines konkreten Projekts.

Zustiftung: Das Geld fließt direkt in das langfristige Kernvermögen/Endowment. Nur die erwirtschafteten Zinsen und Erträge werden für Förderzwecke ausgeschüttet. Das eingezahlte Kapital bleibt dauerhaft unangetastet erhalten.

Stiftungsgründung: Ab größeren Summen können Spender eine eigene Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der Universität errichten.

Die privaten Mittel sollen dazu beitragen, die Universität zu Lübeck langfristig weiterzuentwickeln und besondere Projekte in Forschung, Lehre und Studium zu ermöglichen.
Unternehmen können Forschung und Innovation unterstützen, Kontakte zu Nachwuchskräften aufbauen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Zweckgebundene Spenden können für ein bestimmtes Projekt vorgesehen werden; bei freien Spenden hat die Universität mehr Flexibilität.
Die Universität verfügt weiterhin über ihre Entscheidungsstrukturen. Private Förderung soll die Universität unterstützen, darf aber die wissenschaftliche Freiheit und die ordnungsgemäße Hochschulorganisation nicht ersetzen.
Förderungen können beispielsweise dazu beitragen, Studierende zu unterstützen, Forschung voranzubringen, wissenschaftliche Projekte zu finanzieren oder die Ausstattung der Universität zu verbessern. Dadurch kann privates Engagement unmittelbar zur Entwicklung der Universität zu Lübeck beitragen.

Die Universität zu Lübeck unterliegt als Stiftung des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht der Besteuerung. Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer („Freistellungsbescheid") ist mangels Steuerpflicht nicht erforderlich bzw. nicht vorgesehen.

Die Universität zu Lübeck ist für hoheitliche Aufgaben, zu denen insbesondere die Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zählen, kein Subjekt im Sinne des Körperschaftsteuergesetztes. Mit Ausnahme der Leistungen in den Betrieben gewerblicher Art erbringt die Universität zu Lübeck ausschließlich gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne von § 52 Abs. 2 AO.

Gemäß § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG gelten Spenden und Zuwendungen an die Universität zu Lübeck gleichermaßen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke wie entsprechende Zuwendungen an eine steuerbefreite gemeinnützige Körperschaft (bspw. eingetragener Verein).