Ruhige Bibliothek mit historischen Büchern

Erben und Vererben

Mit einem Testament oder Vermächtnis zugunsten der Universität zu Lübeck stiften Sie Zukunft über das eigene Leben hinaus – für Forschung, Lehre und junge Menschen.

Das Vermächtnis

Sie bedenken die Universität mit einem festgelegten Betrag oder Gegenstand, ohne sie als Erbin einzusetzen.

Die Erbschaft

Sie setzen die Stiftungsuniversität als Erbin oder Miterbin ein. Ihr Nachlass wirkt dauerhaft im Stiftungskapital weiter.

Gut zu wissen

Als Stiftung öffentlichen Rechts ist die Universität von der Erbschaftsteuer befreit – Ihr Nachlass kommt in voller Höhe der Wissenschaft zugute.

Porträt Ulf Hansen, Ansprechpartner Fördern und Stiften

Wir beraten Sie persönlich, diskret und unverbindlich.

Ulf Hansen – Referatsleitung Strategische Partnerschaften und Fundraising
Telefon: +49 451 3101 1180 · ulf.hansen@uni-luebeck.de

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