Das Vermächtnis
Sie bedenken die Universität mit einem festgelegten Betrag oder Gegenstand, ohne sie als Erbin einzusetzen.
Mit einem Testament oder Vermächtnis zugunsten der Universität zu Lübeck stiften Sie Zukunft über das eigene Leben hinaus – für Forschung, Lehre und junge Menschen.
Sie bedenken die Universität mit einem festgelegten Betrag oder Gegenstand, ohne sie als Erbin einzusetzen.
Sie setzen die Stiftungsuniversität als Erbin oder Miterbin ein. Ihr Nachlass wirkt dauerhaft im Stiftungskapital weiter.
Als Stiftung öffentlichen Rechts ist die Universität von der Erbschaftsteuer befreit – Ihr Nachlass kommt in voller Höhe der Wissenschaft zugute.

Ulf Hansen – Referatsleitung Strategische Partnerschaften und Fundraising
Telefon: +49 451 3101 1180 · ulf.hansen@uni-luebeck.de